Datenmanagement für digitale Tachografen

Ab wann ist ein digitaler Tachograf zu benutzen und Pflicht!?

Ein digitaler Tachograf, ist ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen im gewerblichen Bereich Pflicht. Diese 3,5 t können mit einem Kleintransporter der eine Anhängerkupplung besitzt schnell erreicht werden, dadurch wird es bei diesen Fahrzeugen zur Pflicht.

Ihr Fahrzeug ist mit einem digitalen Tachografen ausgestattet!?

Mit uns sind Sie in der Lage alle auf dem Markt befindlichen digitalen Tachografen und Fahrerkarten auszulesen.

Daul Sachverständigenbüro unterstützt Ihr Unternehmen bei der Erfassung dieser Fahrer- und Fahrzeugdaten (digitaler Tachograf).

Der Gesetzgeber schreibt für:

  • die Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Gesamtmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, die Einführung des digitalen Tachografen vor, um vorgeschriebene Pflichten zu erfüllen.

sowie

  • die Personenbeförderung mit Fahrzeugen, die für die Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers konstruiert oder dauerhaft angepasst und zu diesem Zweck bestimmt sind, die Einführung des digitalen Tachografen vor, um vorgeschriebene Pflichten zu erfüllen.

Dazu zählen neben der reinen Datenerfassung u.a. das regelmäßige Auslesen, Auswerten, Archivieren und Dokumentieren der Fahrerkarten bzw. den digitalen Tachografen. Zu dem müssen die Daten in digitaler Form auf zwei getrennten Medien gespeichert und vor Ort getrennt sein.

Insgesamt muss der Unternehmer eine lückenlose Dokumentation der Lenk- und Ruhezeiten gewährleisten.

Wir lesen in gewissen Abständen Ihre Fahrerkarten (alle 28Tage) und Fahrzeuge (alle 90 Tage) aus.

Wenn Sie uns zu einem vereinbarten Termin Ihre Unternehmerkarte, die dazu gehörigen Fahrerkarten und Fahrzeuge zur Verfügung stellen, erledigt das Daul Sachverständigenbüro alle anfallenden Arbeiten für Sie.

Die erfassten Daten werden von uns archiviert und Ihnen bei Bedarf zur Verfügung gestellt.

Als Unternehmen mit Angestellten sind sie verpflichtet die ausgelesenen Daten auf Verstöße gegen gesetzliche Regelungen (EG-Sozialvorschriften) zu prüfen. Diese Auswertung übernehmen wir für Sie und erstellen für jeden Fahrer die schriftliche Belehrung die von diesem unterschrieben werden muss. Dieser Punkt spart Ihnen und Ihren Angestellten unnötige Kosten bei den Behörden.

Für jeden Fahrer und jedes Fahrzeug besteht zusätzlich durch uns, die Möglichkeit ein Tätigkeitsprotokoll zu erstellen, in dem die Lenk-, Ruhe- und Bereitschaftszeiten übersichtlich dargestellt sind.

Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Tagesprotokolle, die ebenso für jeden Fahrer und jedes Fahrzeug abgerufen werden können.

Für Behörden besteht die Möglichkeit, archivierte Fahrer- und Fahrzeugdaten über einen bestimmten Zeitraum unmittelbar auf einen bestimmten Datenträger oder per Datenfernübertragung zur Verfügung zu stellen.

Daul Sachverständigenbüro übernimmt für Ihr Unternehmen die oben genannten Arbeiten und Sie benötigen keine teure Software und auch kein geschultes Personal.

 

Allgemeines zu den Karten

Fahrerkarte
Unternehmenskarte
Werkstattkarte
Kontrollkarte

 

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