Datenmanagement für digitale Tachografen
Werkstattkarte
Die Werkstattkarte dient zur Prüfung/Reparatur und Kalibrierung des digitalen EG-Kontrollgerätes, sowie zum Herunterladen der Daten und zur Datensicherung
Werkstattkarten stehen im Eigentum der Werkstatt und werden qualifiziertem Werkstattpersonal ausgestellt.
Anforderungen und geforderte Nachweise:
- Name, Anschrift und Sitz der Werkstatt, des Herstellers von Kontrollgerätekarten oder des Fahrzeugherstellers
- Geburts- und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt der nach Gesetz oder Satzung zur Vertretung berufenen Person
- Gewerbeanmeldung
- Geburts- und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, sowie die aktuelle Wohnsitzanschrift der verantwortlichen Fachkraft, für die die Werkstattkarte beantragt wird, eine aktuelle Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde
- einen Schulungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft, für die die Werkstattkarte beantragt wird, entsprechend der Richtlinie für die Durchführung von Schulungen der verantwortlichen Fachkräfte, die Prüfungen der Fahrtenschreiber und Kontrollgeräte nach § 57b Abs. 3 der Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung durchführen, schriftliche und von der verantwortlichen Fachkraft handschriftlich zu bestätigende Erklärung über das mit der verantwortlichen Fachkraft, für die die Werkstattkarte beantragt wird, bestehende Arbeitsverhältnis oder eine Kopie des Arbeitsvertrages
Beantragung der Werkstattkarte:
Werkstattkarten werden bei der zuständigen Behörde beantragt. Je nach Bundesland ist dies verschieden.
Beantragung ohne Fahrerlaubnis:
Man braucht keine Fahrerlaubnis, um eine Werkstattkarte zu bekommen. Sie ersetzt jedoch nicht die erforderliche Fahrerlaubnis der betreffenden Klassen bei Testfahrten.
Erhalt der Werkstattkarte:
Der Versand personalisierter Werkstattkarten erfolgt innerhalb einer Woche nach Eingang des Antrages beim KBA. Sonderfälle sind die Expressbestellungen. In diesen Fällen werden Kartenbestellungen, die vor 12:00 Uhr im KBA eingehen, noch am gleichen Tag, Bestellungen, die nach 12:00 Uhr eingehen, am nächsten Werktag bearbeitet.
Mögliche Verweigerung:
Die Ausstellung einer Karte kann dann verweigert werden, wenn die gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen nicht erfüllt werden. Hierzu zählen z. B. fehlende Eignung und Zuverlässigkeit der Werkstatt und nicht qualifiziertes Personal.
Mögliche Anzahl von Werkstattkarten:
Werkstattkarten werden nur persönlich an qualifiziertes Werkstattpersonal ausgegeben. Jede Person darf nur Inhaber einer Werkstattkarte sein, jedoch bei mehreren Arbeitgebern (Werkstätten) kann je Werkstatt eine Werkstattkarte ausgegeben werden.
Gültigkeit der Werkstattkarte:
Die Gültigkeit beträgt 1 Jahr.
Erneuerung der Werkstattkarte bei Ablauf:
Wenn Sie die Erneuerung Ihrer Werkstattkarte wünschen, müssen Sie bei der zuständigen antragsbearbeitenden Stelle frühestens 6 Monate und spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit einen entsprechenden Antrag stellen.
Kosten für eine Werkstattkarte:
Zur Zeit liegen diese bei ca. 30 bis 55 Euro.
Der genannte Rahmen setzt sich zusammen aus Kostenanteilen für das KBA und denen der Bundesländer. Die Länder setzen die Höhe der relevanten Gebühren in eigener Zuständigkeit fest.
Allgemeines zu den Karten