Bagatellschaden

Ein Bagatellschaden ist ein Blechschaden durch einen Verkehrsunfall verursacht, der  einen  Mindestsachwert von 750,00 € unterschreitet und ohne Personenschaden einhergegangen ist und der dadurch nicht durch die Behörde aufgenommen werden muss.

Ist der Schaden für einen Laien erkennbar, werden die Kosten für ein Schadengutachten nicht erstattet, aber ein Kurzgutachten ist gleichzustellen mit einem Kostenvoranschlag der Werkstatt, Nachteil beim Kostenvoranschlag es werden keine aussagekräftigen Bilder für die Versicherung erstellt.

 

In allen Fällen, bei denen ein Totalschaden vorliegt oder eine Wertminderung in Frage kommen könnte, kann man nicht von einem Bagatellschaden sprechen.

Dies kann nur durch ein Gutachten dargestellt werden. –siehe auch Kurzgutachten -

> Kontakt