Wertminderung - merkantile -

Auf Grund verdeckter Unfallschäden nur einen Mindesterlös bei der Veräußerung seines Kfz zu erzielen, stellt die merkantile Wertminderung einen Wertausgleich für ein Risiko dar.

Unfallfahrzeuge werden gegenüber unfallfreien Kfz zu einem geringeren Kaufpreis gehandelt.

Der Kfz-Sachverständige ermittelt auf mathematischer-technischer Grundlage die tatsächliche Höhe der merkantilen Wertminderung.

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